Lt. EU-Verordnung 561/2006 muessen LKW-Fahrer fuer Fehlzeiten
der letzten 28 Tage (in denen keine Schaublaetter vorhanden
sind) eine Bescheinigung in fest vorgegebener Form
mitfuehren. Sie darf nicht handschriftlich sein!
Dieser Bescheinigungsmanager erfuellt exakt die Anforderungen
und bewahrt Sie vor vermeidbaren Strafen.
* Datenbestand fuer Niederlassungen, Fahrer, Beauftragte
* Fehlzeitenkartei fuer jeden Fahrer
* Inlandsbescheinigung
* Auslandsbescheinigung
* In allen 21 EU-Sprachen
* PDF-Export
www.fahrerbescheinigung.de
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